Kurz gesagt
DAS WICHTIGSTE4 POSTEN
- Lieferplattformen und eigene Bestellannahme sind freiwillige Optionen. Vergleichen Sie sämtliche Kosten neben der reinen Provision.
- resmio Basic: 0 € monatlich plus 4 % je Abhol- oder Lieferverkauf, netto laut Preisdaten vom 8. Oktober 2026.
- Registrierkassenpflicht seit 1. Jänner 2016: ab 15.000 € Jahresumsatz je Betrieb, wenn die Barumsätze 7.500 € übersteigen.
- Empfehlung: Halten Sie Lieferung, Aktionen, Rückerstattungen, Datenzugriff, Auszahlung und Kündigung vor Vertragsabschluss schriftlich fest.

Lieferplattformen sollten Sie anhand der gesamten Kosten und der vertraglich übernommenen Leistungen vergleichen, nicht allein anhand der Provision. Eigene Bestellannahme spart nicht automatisch Geld: Auch Software, Online-Zahlung, Werbung und Abwicklung verursachen Aufwand. Empfehlung: Kalkulieren Sie Plattformlieferung, Eigenlieferung und eigene Abholung getrennt, bevor Sie einen Vertrag unterschreiben.
Was Sie wirklich brauchen
Für ein kleines Café kann eigene Bestellannahme zur Abholung eine passende freiwillige Option sein. Sie brauchen einen klaren Ablauf für Annahme, Zubereitung, Zahlung und Übergabe. Bei einem Imbiss zählt besonders, wie zusätzliche Bestellungen während der Hauptgeschäftszeit bearbeitet werden.
Ein größeres Restaurant mit Lieferangebot muss außerdem Verpackung, Transport und anfallende Reklamationen verlässlich organisieren. Bei einer Hütte oder einem Food-Truck sollten Sie zunächst Abholort, Erreichbarkeit und verfügbare Kapazität prüfen. Ein zusätzlicher Verkaufskanal sollte den bestehenden Betrieb nicht ungeplant überlasten.
Empfehlung: Lassen Sie die Übertragung einer Bestellung an Küche und Kassa praktisch vorführen. Prüfen Sie dabei auch nachträgliche Änderungen, Stornos sowie einen unterbrochenen Ablauf der Zahlung. Wichtige Grundlagen zur steuerlichen Abrechnung finden Sie unter Kassa und Zahlung für Gastronomiebetriebe.
So setzen sich die Kosten zusammen
Neben Provisionen gehören Verpackung, Arbeitszeit, Zahlungsabwicklung und gegebenenfalls Transport in Ihre Rechnung. Bei einer eigenen Bestellannahme kommen Kosten für Software und eigenes Marketing hinzu. Bestehende Kassakosten sollten Sie von tatsächlich zusätzlich erforderlichen Ausgaben unterscheiden.
Die folgenden Softwarepreise dienen als Beispiele, nicht als vollständige Betriebskosten oder verbindliche Plattformangebote. Quelle: Preisangaben von resmio und gastronovi, Stand 8. Oktober 2026.
| Anbieter und Baustein | Preis laut Preisdaten | Steuerangabe | Abgrenzung |
|---|---|---|---|
| resmio Basic | 0 € monatlich | netto | Bestellfunktion enthalten |
| resmio Abholung oder Lieferung | 4 % pro Verkauf | netto | Bestellprovision; Transport gesondert kalkulieren |
| gastronovi Bestellsystem, Monatstarif | 69 € monatlich | nicht angegeben | Weitere erforderliche Module prüfen |
| gastronovi Bestellsystem, Erfolgstarif | 29 € monatlich plus 5 % vom Online-Umsatz | nicht angegeben | Alternative zum Monatstarif |
| gastronovi Einrichtung im Erfolgstarif | 99 € einmalig je Modul | nicht angegeben | Zusätzlich zur laufenden Gebühr |
Die aktuellen individuellen Konditionen der Lieferplattformen bleiben gesonderte Eingaben aus Ihrem konkreten Angebot. Eine allgemeine Branchenangabe ersetzt weder den Vertrag noch eine vollständige Gebührenübersicht. Unbekannte oder unklare Kosten sollten Sie in der Kalkulation zunächst offenlassen und schriftlich nachfordern.
Welche Kosten können zusätzlich zur Provision entstehen?
Zusätzliche Gebühren können bei jeder Online-Zahlung durch den zwischengeschalteten Zahlungsdienstleister entstehen. Prüfen Sie außerdem, ob Einrichtung, Zusatzgeräte, Schnittstellen oder Serviceleistungen gesondert verrechnet werden. Diese einzelnen Positionen sind praktische Prüffragen für Ihr Gespräch und keine Behauptung über jeden Vertrag.
Rabattaktionen verändern den tatsächlichen Erlös spürbar, wenn Ihr Lokal diese Vergünstigungen mitfinanzieren muss. Lassen Sie festhalten, wer Gratislieferungen, Gutscheine und Rückerstattungen wirtschaftlich trägt. Empfehlung: Verlangen Sie eine Beispielabrechnung mit sämtlichen Abzügen und der tatsächlichen Auszahlung.
Rechenbeispiel
Als belegtes Preisbeispiel dient das System resmio Basic für eigene Abhol- oder Lieferbestellungen. Laut Preisdaten vom 8. Oktober 2026 beträgt die feste Grundgebühr 0 € monatlich. Dazu kommen 4 % je Verkauf, jeweils netto; weitere Kosten bleiben gesonderte Eingaben.
Tragen Sie diese Bausteine und Ihr individuelles Plattformangebot in den Rechner oben ein. Ergänzen Sie in Ihrer internen Rechnung den Wareneinsatz, die Verpackung und die benötigte Arbeitszeit. Der Vergleichsrechner für Lieferplattform und eigene Bestellung unterstützt die getrennte Betrachtung beider Kanäle.
Welche Angaben braucht eine belastbare Wirtschaftlichkeitsrechnung?
Sie benötigen Bestellmenge, durchschnittlichen Warenwert, Wareneinsatz und sämtliche vertraglichen Gebühren für denselben Betrachtungszeitraum. Erfassen Sie außerdem Verpackung, Bestellbearbeitung, Transportaufwand, Marketing und erwartbare Rückerstattungen anhand eigener Unterlagen. Umsatzsteuer und Nettokosten sollten Sie mit Ihrer Steuerberatung konsistent behandeln.
Empfehlung: Unterscheiden Sie zusätzliche Bestellungen von bestehenden Gästen, die lediglich den Bestellkanal wechseln. Eine Bestellung über eine externe Plattform bedeutet nicht automatisch einen dauerhaft neu gewonnenen Gast. Beurteilen Sie den monatlichen Deckungsbeitrag, die Auslastung der Küche und die Kundenbindung daher gemeinsam.
Worauf Sie achten sollten
Prüfen Sie Mindestlaufzeit, Kündigung, Auszahlung, Support und mögliche Einschränkungen Ihrer Preisgestaltung vor Vertragsabschluss. Eine scheinbar günstige Provision sagt noch wenig über den am Monatsende verbleibenden Erlös aus. Entscheidend für das Betriebsergebnis sind die Bemessungsgrundlage, alle Zusatzkosten und die genaue Aufgabenverteilung.
Der folgende Prüfbogen dient der internen Dokumentation und ersetzt keine juristische Prüfung einzelner Klauseln. Grundlage bilden typische Vertragsklauseln und Anbieterpreisdaten mit Stand vom 8. Oktober 2026.
| Prüffeld | Schriftlich klären | Ihre Eingabe |
|---|---|---|
| Provision | Satz bei Eigenlieferung und Plattformlogistik | ___ |
| Bemessungsgrundlage | Brutto- oder Nettowarenwert; Behandlung von Rabatten und Lieferentgelten | ___ |
| Leistungen | Bestellannahme, Zahlung, Lieferung, Support und Kassenschnittstelle | ___ |
| Aktionen | Zustimmung, Finanzierung und Auswirkungen auf die Provision | ___ |
| Zahlungsgebühren | Zusätzliche Gebühren der Online-Zahlung | ___ |
| Rückerstattungen | Entscheidung, Kostentragung und Nachweise bei Reklamationen | ___ |
| Datenzugriff | Verfügbare Daten, Exportformat und zulässige Nutzung | ___ |
| Auszahlung | Zyklus, Abzüge und nachvollziehbare Abrechnung | ___ |
| Kündigung | Mindestlaufzeit, Frist und Datenexport bei Vertragsende | ___ |
Welche Leistungen umfasst der konkrete Vertrag?
Bestellvermittlung, Zahlungsabwicklung und physische Lieferung sind unterschiedliche Bausteine, die Sie immer getrennt prüfen sollten. Lassen Sie sich im Angebot genau auflisten, welche dieser Einzelleistungen vertraglich wirklich enthalten sind. Fragen Sie auch, wer Speisekartenänderungen übernimmt und bei technischen Problemen erreichbar ist.
Eine Kassenschnittstelle darf kein bloßes Verkaufsargument im Angebot bleiben, sondern muss reibungslos funktionieren. Empfehlung: Prüfen Sie Bestellpositionen, Zahlungsstatus, Stornos und den Abrechnungsexport gemeinsam mit Ihrem Kassenhersteller. Eine technische Anbindung ersetzt ohnehin keine gut organisierten Abläufe im laufenden Betrieb.
Wer übernimmt Lieferung, Reklamationen und Rückerstattungen?
Halten Sie für jede Aufgabe eine verantwortliche Stelle und einen erreichbaren Kontakt fest. Klären Sie besonders verspätete Abholung, falsche Speisen, beschädigte Verpackungen und beanstandete Temperaturen. Die Zuständigkeit für direkte Kundenkommunikation und die wirtschaftliche Kostentragung sind oft völlig unterschiedlich geregelt.
Empfehlung: Vereinbaren Sie Nachweise für Übergabe, Reklamation und Rückzahlung sowie einen internen Ersatzablauf. Die Auslagerung des Transports an einen Lieferdienst entbindet Sie niemals von der lebensmittelrechtlichen Sorgfaltspflicht. Komplexe Haftungsfragen im konkreten Vertragsentwurf erfordern stets eine individuelle Prüfung durch Ihre Rechtsvertretung.
Welche Daten und Kundenkontakte bleiben beim Betrieb?
Bei Bestellungen über eine Plattform verbleibt der direkte Kontakt zur Kundschaft meist vollständig beim Anbieter. Prüfen Sie vorab verbindlich, welche Bestelldaten und Kontaktangaben Ihr eigenes Lokal im Portal einsehen darf. Lassen Sie auch Exportmöglichkeiten während der Laufzeit und nach Vertragsende bestätigen.
Eine eigene Bestellannahme ermöglicht direkten Gästekontakt, bringt jedoch klare rechtliche Pflichten beim Datenschutz mit sich. Die europäische Datenschutz-Grundverordnung, kurz DSGVO, regelt verbindlich den sorgsamen Umgang mit allen personenbezogenen Daten. Verfügbare Kontaktdaten dürfen Sie nicht automatisch für jede Werbemaßnahme verwenden.
Wie unterscheiden sich Plattformbestellung und eigene Abholung?
Bei eigener Abholung entfällt zwar der Transportweg, nicht jedoch die Verpackung und die persönliche Übergabe. Sie müssen die Annahme, die passende Abholzeit und den Status der Zahlung im Lokal selbst koordinieren. Auch ein softwaregestützter Bestellservice für Abholer kann variable Provisionen oder monatliche Lizenzgebühren nach sich ziehen.
Eine externe Plattform übernimmt meist die Vermittlung und je nach Vereinbarung auch die gesamte Logistik. Eigene Bestellung erfordert dagegen ein eigenes Marketingbudget und einen gepflegten Bestellzugang. Empfehlung: Bewerten Sie Reichweite und Kundenkontakt getrennt von den unmittelbar sichtbaren Gebühren.
Pflichten, die mitkommen
Pflicht: Seit 1. Jänner 2016 gilt die Registrierkassenpflicht ab 15.000 € Jahresumsatz je Betrieb, wenn die Barumsätze 7.500 € übersteigen (§ 131b BAO). Rechtsstand dieser gesetzlichen Betragsgrenzen ist der 8. Oktober 2026; Quellen 6 und 7. Die steuerliche Einordnung der verschiedenen Zahlungswege klären Sie verbindlich mit dem Finanzamt oder Ihrer Steuerberatung.
Pflicht: Für sämtliche Barumsätze gilt in Österreich die strikte Belegerteilungspflicht nach § 132a BAO. Stimmen Sie die Plattformabrechnung, Online-Zahlungen und die Belegausgabe deshalb technisch mit Ihrer Registrierkasse ab. Ausführliche Einzelheiten zu Beleginhalten und Ausnahmen erklärt der Leitfaden zur Belegerteilungspflicht.
Pflicht: Online-Speisekarten müssen Bruttopreise einschließlich Umsatzsteuer und aller Abgaben ausweisen, gemäß Preisauszeichnungsgesetz und WKO, Quellen 11 und 12. Stand dieser rechtlichen Einordnung der Wirtschaftskammer ist der 8. Oktober 2026. Eventuelle Klauseln zur Preisbindung im Plattformvertrag sollten Sie unabhängig davon rechtlich überprüfen lassen.
Pflicht: Ein HACCP-basiertes Eigenkontrollverfahren ist nach Verordnung (EG) Nr. 852/2004 gesetzlich vorgeschrieben. Das System dient der systematischen Erkennung, Bewertung und Beherrschung aller Gefahren für die Lebensmittelsicherheit. Transporthygiene und die ununterbrochene Kühlkette müssen im Arbeitsablauf dokumentiert werden; Grundlage: Österreichisches Lebensmittelbuch, Quelle 16, Stand 8. Oktober 2026.
Bei schwerwiegenden Hygienemängeln im Betrieb oder Transport interveniert die zuständige Lebensmittelaufsicht bei Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat. Bonleiste ist ein unabhängiges Informationsangebot ohne eigene Gastro-Software und ohne jede Verbindung zum früheren Domainbetreiber. Dieser Beitrag dient der Orientierung in der Gastronomie und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.
Checkliste
Quellen
- Registrierkassenpflicht oesterreich.gv.at
- Registrierkassenpflicht für Unternehmen - WKO wko.at
- Preisauszeichnung nach dem Preisauszeichnungsgesetz (PrAG) in der Gastronomie - WKO wko.at
- Preisauszeichnung im Gastgewerbe - WKO wko.at
- Kosten- und Ertragsmanagement in der Gastronomie | WKO Webshop webshop.wko.at
- Österreichisches Lebensmittelbuch – 2. Grundanforderungen an die Lebensmittellogistik lebensmittelbuch.at
Diese Inhalte dienen der allgemeinen Information für Gastronomiebetriebe in Österreich. Sie ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Verbindliche Auskünfte erhalten Sie bei der zuständigen Behörde; persönliche Beratung bieten Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte und Steuerberatungskanzleien. Information statt Beratung