Vergleichen Sie pro Bestellung zuerst den Auszahlungsbetrag und danach den Betrag, der Ihrem Lokal tatsächlich bleibt. Der Lieferplattform-Rechner stellt Plattformbestellung und eigene Bestellung mit Ihren vereinbarten Gebühren und tatsächlichen Kosten nebeneinander. Wenn Sie zusätzlich den Wareneinsatz eintragen, weist die Berechnung einen optionalen Deckungsbeitrag vor Fixkosten aus.
Zwei Szenarien mit denselben Grundlagen vergleichen
Legen Sie für Szenario A eine Plattformbestellung und für Szenario B eine eigene Bestellung an. In Szenario B bilden Sie entweder Abholung oder eigene Auslieferung ab und tragen die jeweiligen Kosten getrennt ein.
Empfehlung: Nutzen Sie eine konkrete Bestellung samt Abrechnung als Grundlage, da allgemeine Richtwerte von Ihrem Vertrag abweichen können.
| Eingabe oder Ergebnis | A: Lieferplattform | B: Eigene Bestellung |
|---|---|---|
| Bruttobetrag der Bestellung | Tatsächlicher Verkaufspreis | Tatsächlicher Verkaufspreis |
| Umsatzsteuer | Passender Satz je Bestandteil | Passender Satz je Bestandteil |
| Provisionsbasis | Betrag laut Vertrag | Betrag laut Vereinbarung, falls vorhanden |
| Provision | Prozentsatz auf vereinbarter Basis | Vereinbarter Satz oder ausdrücklich 0 |
| Zahlungsgebühr | Prozentbasis, Prozentsatz und Fixbetrag | Prozentbasis, Prozentsatz und Fixbetrag |
| Weitere einbehaltene Gebühren | Tatsächlicher Betrag | Tatsächlicher Betrag |
| Verpackung | Kosten dieser Bestellung | Kosten dieser Bestellung |
| Eigene variable Lieferkosten | Falls vorhanden | Bei Eigenlieferung |
| Wareneinsatz, optional | Kalkulierter Betrag | Kalkulierter Betrag |
| Auszahlungsbetrag | Nach einbehaltenen Gebühren | Nach einbehaltenen Gebühren |
| Verbleibend vor Wareneinsatz und Personal | Nach USt und weiteren variablen Kosten | Nach USt und weiteren variablen Kosten |
| Deckungsbeitrag, optional | Zusätzlich abzüglich Wareneinsatz | Zusätzlich abzüglich Wareneinsatz |
Tabellengrundlage: Quellen [1], [2], [3], [4] und [5]. Ein Prüfdatum ist für diese Quellen nicht hinterlegt; die Tabelle enthält keine aktuellen Anbieterpreise.
Leere Kostenfelder stehen im Rechner für unbekannte Werte und zählen nicht automatisch als null Euro. Ein belastbarer Vergleich gelingt erst, wenn Sie alle für diese Bestellung anfallenden Gebühren vollständig eintragen. Ergänzende Hinweise zur Organisation im Betrieb finden Sie unter Lieferplattform oder eigene Bestellung: Kosten und Abläufe.
Auf welchen Betrag wird meine Provision berechnet?
Tragen Sie die Provisionsbasis getrennt vom Prozentsatz ein, weil je nach Anbieter unterschiedliche Beträge als Berechnungsgrundlage gelten. Nicht jeder Vertrag berechnet die Provision vom Nettoverkaufspreis der Speisen und Getränke.
Die Berechnung folgt dieser Formel: Provision = vereinbarte Provisionsbasis × Provisionssatz ÷ 100.
Prüfen Sie in Ihrer Abrechnung, ob die ausgewiesene Gebühr bereits Umsatzsteuer enthält oder ob diese zusätzlich anfällt. Für den Auszahlungsbetrag zählt der tatsächlich einbehaltene Betrag, während Sie für den Kostenvergleich einheitliche Nettowerte benötigen.
Empfehlung: Übernehmen Sie Berechnungsbasis und Gebührensatz immer aus derselben Abrechnung, damit Prozentsatz und Bestellbetrag zusammenpassen.
Zusätzliche Gebühren und Kosten vollständig erfassen
Neben der Provision fließen Zahlungsgebühren, Verpackung und allfällige eigene variable Lieferkosten in die Kalkulation ein. Tragen Sie weitere Gebühren nur ein, wenn sie bei Ihrer konkreten Bestellung tatsächlich verrechnet werden.
Setzt sich eine Zahlungsgebühr aus Prozentanteil und Fixbetrag zusammen, berücksichtigt die Rechnung beide Teile:
Zahlungsgebühr = vereinbarte Zahlungsbasis × Gebührensatz ÷ 100 + Fixbetrag
Prüfen Sie vorab im Vertrag, ob die Zahlungsabwicklung bereits in einer anderen Gebühr enthalten ist, um Doppelzählungen zu vermeiden.
Auch die Verpackung zählt zu den variablen Kosten einer Bestellung, obwohl die Plattform diesen Betrag nicht einbehält. Details zu Zahlungsgebühren im Betrieb lesen Sie unter Kartenterminal im Lokal: Gebühren und Kassenanbindung.
Was bleibt vor Wareneinsatz und Personalkosten?
Der Auszahlungsbetrag zeigt, welche Summe nach Abzug der einbehaltenen Gebühren auf das Konto Ihres Lokals überwiesen wird. Dieser Überweisungsbetrag entspricht noch nicht dem Nettoerlös oder dem Deckungsbeitrag der Bestellung:
Auszahlungsbetrag = Bruttobetrag − tatsächlich einbehaltene Gebühren
Für die wirtschaftliche Kalkulation rechnen Sie zunächst die Umsatzsteuer aus dem Bruttobetrag heraus. Gilt für die gesamte Bestellung ein einziger Steuersatz, lautet die Formel:
Nettoverkaufspreis = Bruttobetrag ÷ (1 + Umsatzsteuersatz ÷ 100)
Umfasst eine Bestellung Speisen und Getränke mit unterschiedlichen Umsatzsteuersätzen, berechnen Sie die Nettowerte getrennt und addieren sie anschließend. Ein pauschaler Mischsatz über den gesamten Bon würde das Ergebnis verfälschen.
Verbleibender Betrag = Nettoverkaufspreis − Provision − Zahlungsgebühren − weitere variable Gebühren − Verpackung − variable Lieferkosten
Dieses Zwischenergebnis zeigt, was vor Wareneinsatz und Personalkosten übrig bleibt. Setzen Sie alle Kosten auf derselben Basis an und klären Sie offene Umsatzsteuerfragen mit Ihrer Steuerberatung.
Eigene Abholung mit passenden Kosten rechnen
Bei Selbstabholung im Lokal entfällt die Zustellung, doch Gebühren für Bestellsysteme oder Kartenzahlung können weiterhin anfallen. Tragen Sie bei der Provision nur dann null Euro ein, wenn Sie für diesen Kanal tatsächlich keine Gebühr zahlen.
Passen Sie Verpackungskosten und Verkaufspreis an Ihre tatsächlichen Werte bei Abholung an. Wenn Verkaufspreis und Wareneinsatz in beiden Szenarien gleich bleiben, zeigt die Differenz direkt den Einfluss der Gebühren.
Freiwillige Option: Rechnen Sie die eigene Zustellung als eigenes Szenario samt den variablen Lieferkosten durch. Erst mit diesen Zustellkosten sehen Sie, ob die eigene Auslieferung günstiger abschneidet als die Plattform.
Warum ist das Ergebnis kein Gewinn?
Ziehen Sie vom verbleibenden Betrag zusätzlich den Wareneinsatz ab, erhalten Sie den optionalen Deckungsbeitrag der Bestellung:
Deckungsbeitrag = verbleibender Betrag − Wareneinsatz
Dieser Betrag steht bereit, um die laufenden Fixkosten Ihres Lokals wie Miete, Personal und Versicherungen zu finanzieren. Ein positiver Deckungsbeitrag einzelner Bestellungen ist daher noch kein betrieblicher Gewinn.
Freiwillige Option: Sie können pro Bestellung zusätzlich einen nachvollziehbar umgelegten Fixkostenanteil abziehen. Das Ergebnis zeigt dann einen kalkulatorischen Restwert nach Fixkostenanteil und ersetzt keine Gewinnermittlung aus der Buchhaltung.
Online-Zahlung, Belegpflicht und Kassenpflicht beachten
Pflicht: Die Registrierkassenpflicht greift grundsätzlich ab einem Jahresumsatz von 15.000 Euro, sofern die Barumsätze 7.500 Euro im Jahr überschreiten. Die Belegerteilungspflicht gilt hingegen bei jedem Barumsatz, auch unterhalb dieser Umsatzgrenzen.
Bargeld sowie Bankomat- und Kreditkartenzahlungen zählen steuerlich zu den Barumsätzen, während Online-Banking-Überweisungen und PayPal nicht darunterfallen. Prüfen Sie bei Bestellungen daher immer den genauen Zahlungsweg, statt Online-Zahlungen pauschal gleich zu behandeln.
Rechtsgrundlage: Quellen [6] und [7] (Rechtsstand und Prüfdatum sind in den Quellenangaben nicht ausgewiesen). Diese Übersicht ersetzt keine aktuelle Prüfung Ihres konkreten Einzelfalls.
Bonleiste ist ein unabhängiges Informationsangebot ohne eigene Gastro-Software und ohne Verbindung zum früheren Domainbetreiber. Dieser Rechner dient der betrieblichen Kalkulation und bietet keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.
Quellen
- Die Bedeutung von Lieferdienstplattformen für Restaurants leaf-systems.eu
- Lieferservice Gastronomie: Alles, was du wissen musst » resmio resmio.com
- Deckungsbeitrag berechnen einfach erklärt | Formeln & Tipps buchhaltung-einfach-sicher.de
- Deckungsbeitrag Gastronomie berechnen | DB I bis DB IV gastrocalculator.com
- Kartenzahlung: Gebühren & Kosten im Vergleich ready2order.com
- Registrierkassenpflicht für Unternehmen - WKO wko.at
- Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht - WKO wko.at
Diese Inhalte dienen der allgemeinen Information für Gastronomiebetriebe in Österreich. Sie ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Verbindliche Auskünfte erhalten Sie bei der zuständigen Behörde; persönliche Beratung bieten Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte und Steuerberatungskanzleien. Information statt Beratung