Was Artikel und Rechner leisten
Bonleiste richtet sich an kleine Gastronomiebetriebe und Menschen, die in Österreich ein Lokal gründen. Die Beiträge erklären allgemeine Regeln und helfen Ihnen, Fragen für Ihren Betrieb vorzubereiten. Sie ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.
Die Rechner arbeiten mit Ihren Angaben und den jeweils hinterlegten Regeln oder Formeln. Ihre Ergebnisse haben unterschiedliche Grenzen:
- Der Registrierkassenpflicht-Check gibt eine Ersteinschätzung. Er unterscheidet zwischen erkennbarer Pflicht, keiner erkennbaren Pflicht und notwendiger Einzelfallprüfung. Unvollständige oder negative Eingaben verhindern eine Entscheidung.
- Der Kassenkosten-Rechner vergleicht erfasste Kosten. Unbekannte Preisbestandteile bleiben sichtbar und verhindern eine vollständige Vergleichssumme. Ein günstiger Preis sagt nichts über die RKSV-Eignung einer Kasse aus.
- Der Lieferplattform-Rechner zeigt den Restbetrag nach den eingegebenen Plattformkosten und optional einen Deckungsbeitrag. Das Ergebnis ist weder Gewinn noch ein steuerlicher Betrag. Unterschiedliche Leistungen werden nicht automatisch umsatzsteuerlich eingeordnet.
- Die Allergenmatrix ordnet Angaben aus Ihren geprüften Rezepturen und Lieferantenunterlagen. Sie bestätigt weder Allergenfreiheit noch rechtliche Vollständigkeit. Bei ungeprüften Feldern bleibt die Ausgabe für die Gästeinformation gesperrt.
- Der Trinkgeldpauschale-Rechner verwendet die für den gewählten Zeitraum geltende amtliche Regelung. Bei fehlender Regel, widersprüchlicher Zuordnung oder einem nicht abgedeckten Sonderfall gibt er keine Zahl aus und verweist auf ÖGK und Personalverrechnung.
Warum ein Ergebnis keine verbindliche Auskunft ist
Ein Rechner kann nur die eingegebenen Sachverhalte und technisch abgebildeten Regeln berücksichtigen. Eine falsche Zuordnung oder ein fehlender Vertragsbestandteil kann das Ergebnis verändern. Auch ein rechnerisch korrektes Ergebnis beantwortet daher nicht jede rechtliche oder steuerliche Frage Ihres Betriebs.
Die Ausgabe von Bonleiste ist kein Bescheid und keine verbindliche behördliche Auskunft. Sie bestätigt auch nicht, dass Ihr Betrieb sämtliche gesetzlichen Pflichten erfüllt. Lassen Sie offene Einzelfallfragen klären, bevor Sie eine Entscheidung mit rechtlichen oder steuerlichen Folgen darauf stützen.
Wann Finanzamt, WKO oder ÖGK weiterhelfen
Wenden Sie sich an das Finanzamt, wenn Sie steuerliche Pflichten oder ein Verfahren mit der Behörde klären müssen. Das betrifft etwa Fragen zur Registrierkassenpflicht, wenn Ihr Sachverhalt vom Check nicht eindeutig erfasst wird. Fragen Sie bei Bedarf ausdrücklich, in welcher Form eine verbindliche Klärung möglich ist.
Die WKO ist eine Anlaufstelle für Fragen zur Gründung und zu gewerberechtlichen Anforderungen eines Gastronomiebetriebs. Ihre Informationen können helfen, die zuständige Stelle und die nächsten Schritte zu finden. Eine allgemeine Auskunft ersetzt keine behördliche Entscheidung.
Bei einer unklaren amtlichen Zuordnung zur Trinkgeldpauschale wenden Sie sich an die ÖGK und Ihre Personalverrechnung.
Wann individuelle Beratung sinnvoll ist
Steuerberatung ist sinnvoll, wenn die steuerliche Behandlung von Umsätzen, Kosten oder Verträgen geklärt werden muss. Das gilt auch, wenn mehrere Tätigkeiten zusammenkommen oder eine Entscheidung Ihre Abrechnung beeinflusst.
Rechtliche Beratung ist sinnvoll, bevor Sie einen Vertrag mit erheblichen Verpflichtungen unterschreiben oder wenn ein Streit entsteht. Bei einem Bescheid, einer behördlichen Aufforderung oder einer laufenden Frist sollten Sie zeitnah fachlichen Rat einholen. Ein Rechnerergebnis verlängert keine Frist.
Halten Sie für die Beratung den betroffenen Zeitraum, Ihre konkreten Fragen und die maßgeblichen Unterlagen bereit. Bei einem Rechnerergebnis sind auch die verwendeten Eingaben, Annahmen und die Regelversion hilfreich.
Wie Sie den zugrunde gelegten Stand erkennen
Die Quellen stehen unter den Artikeln. Unsere Redaktion schreibt die Texte mit Hilfe von KI-Werkzeugen und prüft sie gegen diese Quellen. Bei einer konkreten Rechtsfrage müssen Sie darauf achten, welche Fassung einer Regel für Ihren Zeitraum gilt.
Der Registrierkassenpflicht-Check nennt die verwendete Regelversion und die Quellen. Seine Regeln beruhen auf BMF-Fachinformationen sowie BAO, Barumsatzverordnung und RKSV im RIS. WKO-Informationen dienen ergänzend. Die Quellen werden monatlich und zusätzlich bei Rechtsänderungen geprüft. Bei ungeklärtem Rechtsstand wird die automatische Entscheidung deaktiviert.
Der Trinkgeldpauschale-Rechner nennt die Originalquelle, das Wirksamkeitsdatum und die Rechenschritte. Entscheidend ist die amtliche Regelung für den ausgewählten Abrechnungszeitraum.
Bei Kostenvergleichen zählt der Preisstand. Die Anbieterprofile im Kassenkosten-Rechner enthalten unter anderem Preisdatum, Tarif und Steuerbasis. Nach mehr als 60 Tagen ohne bestätigte Prüfung wird ein Profil als möglicherweise veraltet markiert. Individuelle Lieferplattform-Konditionen müssen Sie vor jeder Berechnung bestätigen.
Die Rechtsquellen der Allergenmatrix werden quartalsweise und bei Änderungen geprüft. Ihre Angaben zu Gerichten müssen Sie bei einem Rezeptur- oder Lieferantenwechsel selbst aktualisieren.
Hinweise auf Fehler und Kontakt
Wenn Ihnen eine Angabe falsch oder veraltet erscheint, schreiben Sie an [email protected]. Nennen Sie die betroffene Seite und möglichst die Quelle oder Regel, auf die sich Ihr Hinweis bezieht.
Betreiber von Bonleiste:
Dias Jarmahanov
Einzelunternehmer
Nymphenburger Straße 4
80335 München
Telefon: +49 89 210 905 84
E-Mail: [email protected]
Weitere Angaben finden Sie unter Impressum und Offenlegung. Wie personenbezogene Daten verarbeitet werden, erläutert die Datenschutzerklärung.