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Bon 05 · Gastronomie gründen

Kosten der Gewerbeanmeldung und weitere Gründungsausgaben

Die Gewerbeanmeldung ist gebührenfrei. Welche Ausgaben für Befähigung, Betriebsanlage, SVS und WKO Sie bei einer Gastrogründung separat einplanen sollten.

Stand: 9. Oktober 20267 QuellenRedaktion Bonleiste

Kurz gesagt

DAS WICHTIGSTE4 POSTEN

  • Die Gewerbeanmeldung kostet laut USP, Stand 20. März 2026, 0 Euro an Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben.
  • Seit 1. Jänner 2024 übernimmt der Bund Prüfungsgebühren für Erst- und Zweitantritte; Vorbereitungskurse bleiben separat.
  • Klären Sie NeuFöG-Befreiungen vor oder zeitgleich mit dem betreffenden Antrag beim WKO-Gründerservice.
  • Planen Sie Betriebsanlage, SVS und WKO getrennt. Eine gebührenfreie Anmeldung bedeutet keine kostenlose Gründung.
Leeres Kostenblatt, Ordner und Taschenrechner auf einer Holztheke in einem kleinen Café.
Leeres Kostenblatt, Ordner und Taschenrechner auf einer Holztheke in einem kleinen Café.

Wenn Sie die Kosten für einen Gewerbeschein in Österreich planen, ist die Anmeldung bei der Behörde gebührenfrei. Laut Unternehmensserviceportal (USP) fallen mit Stand 20. März 2026 gemäß § 333a GewO 0 Euro an Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben an. Weitere Ausgaben für Befähigung, Betriebsanlage und laufende Beiträge müssen Sie jedoch getrennt einplanen.

Wer muss und ab wann

Pflicht: Wer ein Café, ein Restaurant, eine Bar, einen Imbiss, eine Hütte oder einen Food-Truck eröffnet, braucht vorab eine Gewerbeberechtigung. Das Gastgewerbe ist nach § 94 GewO ein reglementiertes Gewerbe und setzt grundsätzlich einen Befähigungsnachweis voraus. Dieser Nachweis belegt gegenüber der Behörde Ihre fachliche Eignung für die angemeldete Tätigkeit.

Zuständig für die Gewerbeanmeldung sind je nach Standort die örtliche Bezirkshauptmannschaft oder der Magistrat. Das WKO-Gründerservice unterstützt Sie bei der Vorbereitung, entscheidet aber nicht über Ihre gewerberechtlichen Voraussetzungen. Unser Beitrag zur Gewerbeberechtigung für Gastronomie erklärt den Ablauf der Anmeldung und die erforderliche Qualifikation.

Für Ihre Kostenplanung ist neben dem geplanten Eröffnungstag bereits der genaue Zeitpunkt der Anmeldung entscheidend. Mit der Gewerbeanmeldung beginnt grundsätzlich die Pflichtversicherung bei der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS). Mögliche Ausnahmen sollten Sie vorab direkt mit der SVS klären, um unerwartete Vorschreibungen zu vermeiden.

Ausnahmen

Die gesetzliche Gebührenfreiheit der Gewerbeanmeldung gilt automatisch, ohne dass Sie dafür einen eigenen Förderantrag stellen müssen. Sie greift bei der elektronischen Anmeldung über GISA ebenso wie bei der persönlichen Vorsprache auf dem Amt. GISA steht für Gewerbeinformationssystem Austria und bezeichnet das Register aller eingetragenen Gewerbeberechtigungen.

Welche Befreiungen gelten laut aktueller Quelle?

Freiwillige Option: Das Neugründungsförderungsgesetz, kurz NeuFöG, kann bestimmte weitere Gründungsschritte von amtlichen Gebühren befreien. Dazu zählen unter gesetzlichen Voraussetzungen etwa Firmenbucheintragungen, während betriebliche Ausgaben für Ihr Lokal regulär anfallen. Die genauen Voraussetzungen erläutern WKO und Unternehmensserviceportal in den Quellen [1] und [2], Prüfstand Oktober 2026.

Klären Sie die Beratung und die amtliche NeuFöG-Bestätigung vor oder zeitgleich mit dem betreffenden Antrag. Eine nachträgliche Erstattung bereits bezahlter Gebühren ist im NeuFöG-Verfahren in der Regel nicht vorgesehen. Das WKO-Gründerservice hilft Ihnen dabei, die Begünstigung dem richtigen Gründungsschritt zuzuordnen.

Eine Gebührenbefreiung entbindet Sie weder von fachlichen Voraussetzungen noch von einer notwendigen Genehmigung Ihrer Betriebsanlage. Ebenso sollten Sie eine vorläufige SVS-Beitragsherabsetzung klar von einer Befreiung aus der Pflichtversicherung unterscheiden. Ob eine Begünstigung Ihren konkreten Fall betrifft, klären Sie vorab mit der zuständigen Stelle.

Was Sie konkret tun müssen

Empfehlung: Erstellen Sie vor der Anmeldung ein Kostenblatt mit einmaligen Ausgaben und laufenden Verpflichtungen. Vermerken Sie bei jeder Position, ob eine Pflicht, eine Empfehlung oder eine freiwillige Option vorliegt. Halten Sie außerdem schriftlich fest, wer die Höhe bestätigt und wann die Zahlung anfällt.

Fordern Sie bei Ihrer Gewerbebehörde vorab die Unterlagenliste für das konkrete Anmeldeverfahren an. Legen Sie vorhandene Ausbildungs- und Praxisnachweise bereit, bevor Sie zusätzliche Kurse oder Gutachten kostenpflichtig beauftragen. So klären Sie zuerst mit dem Amt, welche Nachweise für Ihr Konzept tatsächlich noch fehlen.

Prüfen Sie den geplanten Standort unabhängig von der Gewerbeanmeldung, möglichst vor Unterzeichnung des Mietvertrags. Eine aufrechte Gewerbeberechtigung klärt nämlich noch nicht, ob Ihr Lokal als Betriebsanlage genehmigungsfähig ist. Die Übersicht zum Eröffnen eines Lokals in Österreich hilft Ihnen, beide Verfahren getrennt vorzubereiten.

Was es kostet

Welche Kosten entstehen bei der Gewerbeanmeldung?

Für die Anmeldung selbst fallen unabhängig vom gewählten Anmeldeweg keine Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben an. Der amtliche Datenstand vom 20. März 2026 nennt dafür gemäß § 333a GewO 0 Euro. Diese Gebührenfreiheit betrifft den behördlichen Anmeldeschritt, während Vorbereitungen für Qualifikation und Lokal eigene Ausgaben verursachen.

Erfassen Sie in Ihrer Planung amtliche Gebühren, mögliche Befreiungen und betriebsabhängige Ausgaben immer getrennt. Wo Beträge vom konkreten Verfahren abhängen, holen Sie vorab eine Auskunft der zuständigen Stelle ein. Auf eine pauschale Gesamtsumme sollten Sie verzichten, weil sich verschiedene Lokale kalkulatorisch stark unterscheiden.

Kostenpunkt Amtliche Gebühr Mögliche Befreiung Betriebsabhängige Ausgabe Quelle Prüfdatum
Gewerbeanmeldung über GISA oder bei der Behörde 0 Euro an Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben gemäß § 333a GewO; Datenstand 20. März 2026 Keine gesonderte NeuFöG-Bestätigung für diese Gebührenfreiheit nötig Zusätzliche Unterlagen nach behördlicher Anforderung getrennt erfassen USP zur Gewerbeanmeldung; [3] Oktober 2026
Befähigungsprüfung Prüfungsgebühren für Erst- und Zweitantritt werden vom Bund übernommen Übernahme seit 1. Jänner 2024, rückwirkend ab 1. Juli 2023 Freiwillige Vorbereitungskurse und Lernunterlagen [4] Oktober 2026
Individuelle Befähigung nach § 19 GewO Verfahrensabhängig; kein einheitlicher Betrag veröffentlicht Vorab bei der Behörde klären Dokumentation und gegebenenfalls Gutachten [3], [5] Oktober 2026
Betriebsanlagengenehmigung Verfahrensabhängig; abhängig von Projektumfang und Verfahren Mögliche NeuFöG-Begünstigung konkret prüfen Einreichpläne, technische Leistungen, Gutachten und Umbauten [1], [5] Oktober 2026
WKO-Grundumlage Keine Anmeldegebühr Bei der zuständigen Fachgruppe klären Jährlicher Beitrag nach Fachgruppe und Bundesland [5] Oktober 2026
SVS-Beiträge Keine Anmeldegebühr Beitragsherabsetzung gegebenenfalls möglich Vorläufige Beiträge und mögliche Nachzahlungen [6], [7] Oktober 2026

Welche Nachweise oder Prüfungen können zusätzliche Kosten verursachen?

Seit 1. Jänner 2024 übernimmt der Bund die Prüfungsgebühren für Erst- und Zweitantritte zur Befähigungsprüfung. Freiwillige Option: Wenn Sie zur Vorbereitung einen Kurs besuchen möchten, prüfen Sie dessen Preis direkt beim jeweiligen Kursanbieter. Auch Lernunterlagen und Fachbücher sind im Budget getrennt von der amtlichen Prüfung zu erfassen.

Bei einer individuellen Befähigung nach § 19 GewO beurteilt die Behörde Ihre bisherigen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen. Für die Zusammenstellung der Nachweise oder zusätzlich geforderte Gutachten können Ihnen eigene Ausgaben entstehen. Beauftragen Sie solche Leistungen erst, nachdem die Gewerbebehörde den notwendigen Nachweisumfang erläutert hat.

Welche laufenden Beiträge sind separat zu planen?

Pflicht: Planen Sie SVS-Beiträge und die verpflichtende WKO-Mitgliedschaft unabhängig von der gebührenfreien Gewerbeanmeldung ein. Die jährliche WKO-Grundumlage wird von den Kammern festgelegt und unterscheidet sich nach Fachgruppe und Bundesland. Fragen Sie deshalb vorab direkt bei Ihrer zuständigen Fachgruppe nach dem aktuell gültigen Beitrag.

Bei der SVS müssen Sie vorläufige Vorschreibungen und die spätere endgültige Beitragsgrundlage auseinanderhalten. Sobald der Einkommensteuerbescheid vorliegt, können sich laut WKO in Quelle [7] spürbare Nachzahlungen ergeben. Die genaue Höhe Ihrer laufenden Beiträge erfragen Sie direkt bei der SVS oder Ihrer Steuerberatung.

Welche Kosten hängen vom Lokal und vom Genehmigungsverfahren ab?

Vor allem die Betriebsanlage erfordert oft zusätzliche Planung, technische Nachweise und bauliche Änderungen vor Ort. Der konkrete Aufwand hängt unmittelbar vom gewählten Standort und Ihrem geplanten gastronomischen Betriebskonzept ab. Ein kleines Café und ein Lokal mit großer Küche benötigen deshalb unterschiedliche Budgets.

Empfehlung: Lassen Sie sich behördliche Gebühren und externe Planungs- oder Handwerksleistungen immer getrennt aufschlüsseln. Klären Sie zudem vorab, welche Genehmigungsunterlagen für das Objekt bereits aufliegen und was ergänzt werden muss. Unser Leitfaden zur Betriebsanlagengenehmigung für Gastronomielokale unterstützt Sie bei der Vorbereitung dieser Schritte.

Wenn etwas schiefgeht

Eine eingetragene Gewerbeanmeldung ersetzt niemals eine erforderliche Genehmigung für Ihre gastronomische Betriebsanlage. Fehlt dieser Bescheid bei der Eröffnung, drohen behördliche Maßnahmen und Verwaltungsstrafen durch die Bezirksverwaltungsbehörde. Stimmen Sie den weiteren Ablauf daher vorab eng mit Ihrer zuständigen Gewerbebehörde ab.

Wenn Ihr Budget bisher nur die gebührenfreie Anmeldung berücksichtigt, ergänzen Sie die offenen Positionen vor weiteren Beauftragungen. Verbindliche Auskünfte zur Sozialversicherung erteilt die SVS, während das WKO-Gründerservice bei Fragen zu NeuFöG weiterhilft. Ihre Steuerberatung unterstützt Sie bei der Beitragsplanung, für die Registrierkasse und bei Rücklagen für Nachzahlungen.

Bonleiste ist ein unabhängiges Informationsangebot für die Gastronomie und bietet keine eigene Kassa- oder Gastro-Software an. Es besteht keine Verbindung zum früheren Betreiber dieser Domain. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.

Schritt für Schritt

  1. SCHRITT 1VOR ANMELDUNG

    Betriebskonzept festhalten

    Beschreiben Sie Angebot, Betriebsform und Standort. Lassen Sie den erforderlichen Gewerbeumfang bei Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat klären.

  2. SCHRITT 2VOR KURSBUCHUNG

    Befähigung prüfen

    Legen Sie Ausbildungs- und Praxisnachweise vor. Klären Sie Prüfungsgebühren und mögliche Vorbereitungskosten mit der WKO-Meisterprüfungsstelle.

  3. SCHRITT 3VOR ANTRAGSTELLUNG

    Gebührenbefreiungen abklären

    Prüfen Sie mit dem WKO-Gründerservice, welche NeuFöG-Begünstigungen gelten und welche Bestätigung erforderlich ist.

  4. SCHRITT 4VOR MIETVERTRAG

    Betriebsanlage beurteilen lassen

    Klären Sie die Genehmigungsfähigkeit des Lokals. Fordern Sie getrennte Angebote für Planung, Gutachten und notwendige Umbauten an.

  5. SCHRITT 5VOR ANMELDUNG

    Laufende Beiträge erfassen

    Klären Sie Ihre vorläufigen SVS-Beiträge und die WKO-Grundumlage. Planen Sie mögliche SVS-Nachzahlungen gesondert ein.

Checkliste

Häufige Fragen

Was kostet ein Gewerbeschein in Österreich?

Für die Gewerbeanmeldung selbst fallen laut USP, Stand 20. März 2026, keine Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben an. Befähigung, Betriebsanlage und laufende Beiträge müssen Sie davon getrennt betrachten.

Brauche ich NeuFöG für die gebührenfreie Gewerbeanmeldung?

Nein. Die Anmeldung selbst ist bereits gebührenfrei. NeuFöG kann unter Voraussetzungen andere Gründungsvorgänge begünstigen, etwa Firmenbucheintragungen. Klären Sie die Voraussetzungen und die erforderliche Bestätigung rechtzeitig mit dem WKO-Gründerservice.

Sind Vorbereitungskurse ebenfalls kostenlos?

Die Übernahme der Prüfungsgebühren für Erst- und Zweitantritte umfasst nicht automatisch Vorbereitungskurse. Solche Kurse sind eine freiwillige Vorbereitung und können eigene Kosten verursachen.

Gibt es eine verlässliche Gesamtsumme für die Gastrogründung?

Nein. Vor allem Standort, Genehmigungsverfahren, Qualifikationsweg und notwendige Umbauten unterscheiden sich. Verwenden Sie ein Kostenblatt mit getrennten Positionen und konkreten Angeboten statt einer pauschalen Gesamtsumme.

Quellen

  1. Gebührenbefreiung (NeuFöG) - WKO wko.at
  2. Unternehmensserviceportal startup.usp.gv.at
  3. Gewerbeanmeldung bmwet.gv.at
  4. WKNÖ-Befähigungs­prüfung Gastgewerbe - WKO wko.at
  5. Gründungskosten - WKO wko.at
  6. Gewerbliche Sozial­versicherungs­­beiträge - Ausmaß - WKO wko.at
  7. Gewerbliche Sozialversicherungsbeiträge - Endgültige Beitragsgrundlage - WKO wko.at

Diese Inhalte dienen der allgemeinen Information für Gastronomiebetriebe in Österreich. Sie ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Verbindliche Auskünfte erhalten Sie bei der zuständigen Behörde; persönliche Beratung bieten Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte und Steuerberatungskanzleien. Information statt Beratung